Ein Bestandteil des ganzheitlichen Betrieblichen Gesundheitsmanagement ist das „Betriebliche Eingliederungsmanagement von Langzeitkranken“. Die Gesetzgebung schreibt im Sozialgesetzbuch IX unter §167 Abs. 2 Betriebliches Eingliederungsmanagement verpflichtend vor. Nutzen Sie diese Chance eine positive Gesundheitskultur zu entwickeln.
Sind Beschäftigte demnach innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Um die Wiederherstellung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu fördern, erarbeitet Ihnen die Schirrmacher Gesundheitsmanagement unter Mitwirkung Ihrer Stakeholder, ein Konzept, das Ihre Mitarbeiter optimal in den Arbeitsalltag zurückfinden lässt. Unter der Prämisse, die Gesundheit langfristig zu erhalten und für Sie die Kosten zu erheblich zu reduzieren.
Konzeptentwickler aller Produkte, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Projektmanagement …
Ausbildung und Zusatzqualifikationen
Diplom Sportwissenschaftler
Betrieblicher Gesundheitsmanager (BauA)
Demografieberater
Arbeitsfähigkeits-Coach
Statement zu Schirrmacher Gesundheitsmanagement:
„Im rasanten Wandel der Arbeitswelt 4.0 wird auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement immer komplexer. Aber auch immer notwendiger. Wir helfen Ihnen mit unserem Knowhow und unseren Fachexperten gerne, auf dem Weg zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit den Durchblick zu bewahren.“