AGB Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kolleg für Gesundheitsmanagement* – *eine Marke der Schirrmacher Gesundheitsmanagement GmbH

–       für Lehrgänge und Seminare

–       Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung werden die folgenden “Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen” anerkannt. Dies gilt zugleich für Zusatzvereinbarungen, die bei bestimmten Lehrgängen den Teilnehmenden mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben werden.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung zum Lehrgang ist schriftlich vorzunehmen und hat bis 10 Tage vor Beginn zu erfolgen, sofern für den einzelnen Lehrgang kein besonderer Anmeldeschluss angegeben ist. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen können per Mail zugesandt werden. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Kapazität eines Lehrgangs oder erfordert der Lehrgang ein bestimmtes Grundlagenwissen, behält sich die GmbH ein Aufnahmeverfahren vor. Mit Zugang der Anmeldebestätigung, spätestens jedoch mit Zugang der Rechnung, kommt der Vertrag zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die GmbH dies den Angemeldeten mit. Zertifikate werden nur nach erfolgreicher Prüfung und nach einem Besuch von mindestens 80 % der Unterrichtseinheiten ausgestellt und bleiben grundsätzlich unbenotet.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Teilnehmenden haben das Lehrgangsentgelt unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Bei einer Teilnahmegebühr von mehr als 1.000 € ist eine Ratenzahlung möglich. Bei allen Zahlungen ist die vollständige Rechnungsnummer, sowie die Bezeichnung der Lehrgänge anzugeben.

  1. Rücktritt und Kündigung

Die Teilnehmenden können, maßgeblich ist der Eingang bei der GmbH, bis 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs, ohne Angabe von Gründen, von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Stornierung ab 14 Tage vor Lehrgangsbeginn, so ist eine Gebühr von 25 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Erfolgt die Stornierung ab 7 Tage vor Beginn des Lehrgangs oder nehmen Sie ohne Abmeldung nicht teil, so sind Sie grundsätzlich zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühren verpflichtet. Es besteht die Möglichkeit einen Ersatzteilnehmenden zu benennen. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte werden in diesem Fall zurückerstattet.  Den Teilnehmenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als das von ihr einbehaltene Entgelt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Absage von Lehrveranstaltungen

Die GmbH hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Nichtverfügbarkeit des Referenten oder aufgrund höherer Gewalt, Lehrgänge abzusagen. Die Teilnehmenden werden hierüber unter den in der Anmeldung angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Lehrgangsentgelt zurückerstattet. Nachholtermine können anberaumt werden. Ersatz- und Folgekosten der Teilnehmenden wegen Ausfall von Veranstaltungen oder Verschiebung derselben sind ausgeschlossen.

  1. Wechsel der Dozenten

Ein Wechsel der Dozenten und/oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Haftung

Die GmbH haftet nicht für Sachschäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

  1. Ausschluss von der Teilnahme

Die GmbH ist berechtigt, Teilnehmenden in besonderen Fällen, z. B. Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2), von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Fall eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch nach Ziffer 3 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

  1. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangsabwicklung einverstanden. Die dem Kolleg für Gesundheitsmanagement übermittelten Daten werden zur Abwicklung der Seminarbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verwendet. Die Teilnehmenden dürfen nach gegenseitiger Absprache als Referenz auf der Homepage veröffentlicht werden.
Für die digitale Durchführung der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden gesonderte Datenschutzhinweise je nach verwendetem Web-Conferencing-Dienstleister (z. B. BigBlueButton oder GoToMeeting). Die Teilnehmenden erklären sich grundsätzlich einverstanden, diese Services für die Wissensvermittlung und Gruppenarbeiten zu nutzen.
Sie stellen ebenfalls sicher, dass ihre Endgeräte (PC, Laptop, Smartphone) vor dem Lehrgangsstart den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen entsprechen. So kann ein reibungsloser Ablauf für alle Teilnehmenden sichergestellt werden. Dies ist u. a. für Teilnehmende mit Dienstrechnern mit Security-Voreinstellungen (z. B. Blockaden durch gesonderte Firewalls) wichtig.

  1. Persönlichkeitsrechte

Teilweise werden während der digitalen Veranstaltung Screenshots gefertigt, welche ggf. zu Werbezwecken durch das Kolleg für Gesundheitsmanagement eingesetzt werden. Wenn die Teilnehmenden mit der Erstellung und Verwendung der Screenshots nicht einverstanden sind, haben sie dies bei Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls bestehen zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Bilder.

  1. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK für Rheinhessen durchzuführen.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  1. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Kommt der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande (§ 312b BGB), steht Verbrauchern nach Maßgabe der folgenden Hinweise ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann: 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Schirrmacher Gesundheitsmanagement GmbH

Taunusstraße 59-61

55118 Mainz

Telefon: 0800 0009388 (kostenfrei)

E-Mail: info@schirrmacher-gesundheitsmanagement.de

Widerrufsfolgen 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise 

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Lars Schirrmacher

Konzeptentwickler aller Produkte, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Projektmanagement …
Ausbildung und Zusatzqualifikationen
Diplom Sportwissenschaftler
Betrieblicher Gesundheitsmanager (BauA)
Demografieberater
Arbeitsfähigkeits-Coach
Statement zu Schirrmacher Gesundheitsmanagement:
„Im rasanten Wandel der Arbeitswelt 4.0 wird auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement immer komplexer. Aber auch immer notwendiger. Wir helfen Ihnen mit unserem Knowhow und unseren Fachexperten gerne, auf dem Weg zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit den Durchblick zu bewahren.“