AGB SGM

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schirrmacher Gesundheitsmanagement GmbH (folgend nur SGM genannt)

1. Die nachfolgenden Auftragsbedingungen gelten für den gesamten an SGM erteilten Auftrag und eventuelle Folgeaufträge.

 

2. Gegenstand des Angebotes ist die Beratung bei den vorstehend aufgeführten Problemen und Themenbereichen. Dazu ist es erforderlich, die einzelnen Reali­sierungsschritte nacheinander systematisch zu vollziehen. Die Vorgehensweise setzt einen ständigen Abstimmungsprozess zwischen der Auftraggeberin und SGM voraus.

 

3. Die Auftraggeberin verpflichtet sich an SGM alle zur Bearbeitung eines Auftrages notwendigen Informationen, Vorgänge und Um­stände nebst Daten, soweit verfügbar, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge, Umstände und Daten, die erst während der Tätigkeit von SGM bekannt werden.

 

4. SGM verpflichtet sich, soweit üblich und erforderlich, über ihre Arbeit schriftlich Bericht zu erstatten.

 

5. Die Koordination der Beratung sowie Teile der Beratung werden in der Regel durch den Projektleiter von SGM vorgenommen. Die Delegation von Teilaufgaben liegt in seiner Entscheidung.

 

6. Die Schweigepflicht und die Verpflichtung zum Datenschutz besteht für beide Partner auch nach Beendigung der Vereinbarung.

 

7. Die von SGM abgegebenen Vorschläge, Empfehlungen und schriftlichen Ausarbeitungen ersetzen nicht die Entscheidung und Umsetzung der Auftraggeberin. Die Erreichung der mit der Beratung durch SGM ange­strebten Ergebnisse, Verbesserungen etc. ist Aufgabe der Auftraggeberin und somit nicht Gegen­stand der von SGM zu erbringenden Leistungen.

 

8. Die Honorare, deren Berechnungsgrundlagen sowie Regelungen der Reisekosten und Spesen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen. Es wird die aktuell gültige gesetzliche MwSt / USt in Rechnung gestellt.

 

9. Die Zahlungen erfolgen unverzüglich nach Rechnungsstellung durch SGM. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zahlbar.

 

10. Gesprächstermine sind mit angemessener Frist zu vereinbaren, um der Auftraggeberin und SGM eine Abstimmung mit anderen Verpflichtungen zu ermöglichen.

 

11. Nach Befriedigung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat SGM alle ihr von der Auftraggeberin im Rahmen des Beratungsprojektes zur Verfügung gestellten Unterlagen an diesen herauszugeben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen SGM und der Auftraggeberin und für Kopien bzw. Abschriften.

 

12. SGM verpflichtet sich ausdrücklich, alle ihr im Rahmen ihrer Beratertätigkeit zur Kenntnis gelangten Daten, Vorgänge und Informationen vertraulich zu behandeln und die DSGVO vollumfänglich zu berücksichtigen.

 

13. Arbeitet die Auftraggeberin nicht angemessen mit bzw. weigert er sich Informationen gemäß Ziffer 3 zur Verfügung zu stellen, so ist SGM nach schriftlicher Mahnung mit Wochenfrist zur schriftlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, sofern der Erfolg ihrer Arbeit und die Abwicklung anderweitiger Verpflichtungen in Frage gestellt werden.

 

14. Vertragliche Ansprüche zwischen den Parteien einschließlich eventueller Gewährleistung von Schadenersatzansprüchen sind auf die Parteien des Auftrages beschränkt. Dritten gegenüber bestehen und entstehen keine vertraglichen Verpflichtungen.

 

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Auftragsbedingungen im Übrigen nicht. Entsprechendes gilt bei teilweiser Unwirksamkeit, wenn ein abgetrennter Teil dieser Bestimmungen betroffen ist.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Rheinhessen durchzuführen.

Lars Schirrmacher

Konzeptentwickler aller Produkte, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Projektmanagement …
Ausbildung und Zusatzqualifikationen
Diplom Sportwissenschaftler
Betrieblicher Gesundheitsmanager (BauA)
Demografieberater
Arbeitsfähigkeits-Coach
Statement zu Schirrmacher Gesundheitsmanagement:
„Im rasanten Wandel der Arbeitswelt 4.0 wird auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement immer komplexer. Aber auch immer notwendiger. Wir helfen Ihnen mit unserem Knowhow und unseren Fachexperten gerne, auf dem Weg zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit den Durchblick zu bewahren.“