BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Aufgabe des Arbeitgebers mit dem Ziel, Arbeitsunfähigkeit der Beschäftigten eines Betriebes oder einer Dienststelle möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten im Einzelfall zu erhalten. Das BVerwG erklärte zum Sinn und Zweck: „Ziel des betrieblichen Eingliederungsmanagements ist die frühzeitige Klärung, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern.“ Im weiteren Sinne geht es um ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zum Schutz der Gesundheit der Belegschaft. Die Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

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Lars Schirrmacher

Konzeptentwickler aller Produkte, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Projektmanagement …
Ausbildung und Zusatzqualifikationen
Diplom Sportwissenschaftler
Betrieblicher Gesundheitsmanager (BauA)
Demografieberater
Arbeitsfähigkeits-Coach
Statement zu Schirrmacher Gesundheitsmanagement:
„Im rasanten Wandel der Arbeitswelt 4.0 wird auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement immer komplexer. Aber auch immer notwendiger. Wir helfen Ihnen mit unserem Knowhow und unseren Fachexperten gerne, auf dem Weg zur gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeit den Durchblick zu bewahren.“